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Ablauf

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 2018 ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine Voraussetzung für den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Sie bekommen am Ende des Gespräches Verdachtsdiagnosen und Behandlungsmöglichkeiten mitgeteilt. Zudem wird besprochen, ob eine ambulante Psychotherapie geeignet ist oder ob andere Angebote hilfreicher sein könnten. Jeder Patient erhält Informationsblätter zum Thema Psychotherapie und zu den unterschiedlichen von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapieangeboten.

Wie geht es nach der Sprechstunde weiter?

Falls eine ambulante Psychotherapie indiziert ist und Sie sich für eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, finden die sogenannten probatorischen Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen statt. In diesen Sitzungen geht es darum, die Problembereiche, unter denen Sie leiden, näher zu verstehen. Eine genaue Diagnostik der zugrundeliegenden Symptomatik ist ebenfalls Bestandteil. Sie haben in den Kennenlernsitzungen Zeit zu prüfen, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und ob mein Therapieangebot für Sie hilfreich und stimmig ist. Nach der Probatorik kann dann eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Dauer der zu beantragenden Therapie ist abhängig von mehreren Faktoren, z.B. von der Art und Schwere der Erkrankung. Es werden bei den Krankenkassen zunächst in der Regel 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1) beantragt und ggf. im Verlauf um zusätzliche 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2) oder insgesamt 60 Sitzungen (Langzeittherapie) verlängert.

Ambulante Psychotherapie

Die Sitzungen finden zu Beginn einmal pro Woche statt, eine Sitzung umfasst 50 Minuten.