Kosten der Behandlung & Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie sich in einer seelisch belastenden Lebensphase befinden, sollte die Frage nach der Finanzierung keine zusätzliche Hürde darstellen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Kassenzulassung: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung (Arztregistereintrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg). Das bedeutet für Sie: Die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie – sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting – werden von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung (wie beispielsweise eine Depression, eine Angststörung oder ADHS im Erwachsenenalter) vorliegt.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen müssen

Für unser erstes persönliches Gespräch (die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde) benötigen Sie keine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes. Es genügt vollkommen, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) zum Termin in meine Praxis in Hamburg-Wandsbek mitbringen. Alle weiteren Schritte und eventuelle Antragsformalitäten bei Ihrer Krankenkasse besprechen und erledigen wir im weiteren Verlauf gemeinsam.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass wir gut zusammenarbeiten könnten, freue ich mich sehr über Ihre Nachricht oder Ihre Anfrage für ein Erstgespräch. Sie erreichen meine Praxis in der Schloßstraße 98 in 22041 Hamburg-Wandsbek bequem zu Fuß von der U-Bahn- und Bus-Station Wandsbek Markt (U1). Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder rufen Sie mich während meiner telefonischen Sprechzeiten an.

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