Kassenzulassung: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung (Arztregistereintrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg). Das bedeutet für Sie: Die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie – sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting – werden von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung (wie beispielsweise eine Depression, eine Angststörung oder ADHS im Erwachsenenalter) vorliegt.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen müssen
Für unser erstes persönliches Gespräch (die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde) benötigen Sie keine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes. Es genügt vollkommen, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) zum Termin in meine Praxis in Hamburg-Wandsbek mitbringen. Alle weiteren Schritte und eventuelle Antragsformalitäten bei Ihrer Krankenkasse besprechen und erledigen wir im weiteren Verlauf gemeinsam.