Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfe & Selbstzahler
In meiner Praxis für Psychotherapie in Hamburg-Wandsbek biete ich Termine für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie für Selbstzahler an. Das Angebot umfasst fundierte Diagnostik (z.B. ADHS im Erwachsenalter), sowie moderne Verhaltenstherapie einschließlich spezieller Verfahren wie die innere-Kind-Arbeit in der IRRT.
Sie sind gesetzlich versichert?
Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, rechne ich selbstverständlich auch mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung erfülle ich sämtliche Qualifikationskriterien, die private Krankenversicherungen und Beihilfestellen für die Erstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie voraussetzen.
Transparente Abrechnung & aktive Unterstützung
Die Abrechnung des Honorars erfolgt transparent nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der seit dem 01.07.2024 gültigen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen (Analogleistungen) von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfe. Sie erhalten von mir übersichtliche Rechnungen, die Sie problemlos bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle einreichen können. Bei allen administrativen Schritten rund um die Antragstellung und Kostenerstattung unterstütze ich Sie aktiv.
In 3 Schritten zur Kostenübernahme
Da die individuellen Tarifbedingungen je nach Versicherungsanbieter variieren können, empfehle ich Ihnen vorab folgendes Vorgehen für maximale Planungssicherheit:
Tarifbedingungen kurz prüfen
Fragen Sie bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle kurz nach, in welchem Umfang ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten) in Ihrem Tarif enthalten ist. Viele Tarife sehen ein festes Jahreskontingent (z. B. 20 bis 40 Sitzungen pro Jahr) ohne vorherigen Gutachterantrag vor; andere erfordern nach den ersten Gesprächen einen kurzen Antrag. Fragen Sie gerne direkt nach, ob Ihre Versicherung hierfür eigene Formulare hat.
Unkompliziert starten (Probatorik)
Die ersten Sitzungen (psychotherapeutische Sprechstunde und sogenannte probatorische Sitzungen zum Kennenlernen und zur Diagnostik) werden von privaten Kassen und der Beihilfe in aller Regel sofort und ohne vorherige Antragstellung übernommen.
Gemeinsame Planung
Sollte für Ihren Tarif ein förmlicher Antrag auf Kostenübernahme oder im späteren Verlauf eine Verlängerung sinnvoll sein, bereiten wir die Unterlagen rechtzeitig und gemeinsam vor.
Psychotherapie für Selbstzahler
Viele Menschen entscheiden sich bewusst dafür, die Kosten für eine Psychotherapie oder eine Diagnostik als Selbstzahler selbst zu übernehmen – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das Honorar richtet sich auch für Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Terminvereinbarung für Privatversicherte & Selbstzahler
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind oder als Selbstzahler einen Termin für ein Erstgespräch bzw. eine ADHS-Diagnostik vereinbaren möchten, schreiben Sie mir sehr gerne jederzeit eine E-Mail an info@therapie-schwarz.de. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.